


LEISTUNGSANGEBOTE
Die Behandlungsphilosophie
Um individuell auf Ihre Wünsche und Beschwerden eingehen zu können, entscheiden wir nach einer umfangreichen Anamnese und Befundaufnahme zusammen, welche Therapie für Sie die Effektivste ist.

Ihre persönlichen Ziele stehen stets
an erster Stelle.
Im Fokus liegen dazu noch
die Schmerzlinderung, Beweglichkeitsverbesserung aller Körperstrukturen und Wahrnehmungsförderung.
Behandlungskosten und Kostenübernahme
Die Abrechnungsmodalitäten sind unterschiedlich.
Als Selbstzahler können Sie alle Leistungen und Therapiezeiten frei wählen.
- Für gesetzlich Krankenversicherte -
Die physiotherapeutischen Behandlungen können mit einer Verordnung eine Kassenleistung mit vorgegebenen Behandlungszeiten sein. Die Kosten werden in der Regel bei gesetzlich Versicherten von der jeweiligen Krankenkasse übernommen. Derzeit müssen zuzahlungspflichtige Versicherte einen eigenen Anteil leisten.
- Patienten mit privater Krankenversicherung, Zusatzversicherung und Beihilfe -
Die Behandlungskosten der physiotherapeutischen, osteopathischen Leistungen oder Heilpraktikerleistung können mit ihrer Privatkrankenkasse abgerechnet werden. Bringen Sie für eine Behandlung ein Rezept mit (Osteopathie, Manuelle Therapie, Krankengymnastik, Klassische Massage, Fango, Manuelle Lymphdrainage).
Wir vereinbaren gemeinsam einen Honorar- und Behandlungsvertrag.
Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrem zuständigen Versicherungs- bzw. Beihilfeträger, welchen Prozentsatz bzw. bis zu welcher Maximalsumme Ihre PKV die Kosten für Heil- und Hilfsmittel übernimmt.
- Wichtiger Hinweis für Ihre Steuererklärung -
Alle nicht durch eine Krankenkasse übernommenen Kosten für Heilpraktikerbehandlungen oder Physiotherapie können als außergewöhnliche Belastungen in Ihrer Steuererklärung geltend gemacht werden.